
Kältemittel für Klimaanlagen: Auswahl, Einsatz und Vorschriften für Werkstätten
Warum Kältemittel für Werkstätten ein zentrales Thema sind
Kältemittel sind das Herzstück jeder Klimaanlage im Fahrzeug. Ohne sie ist weder Kühlung noch ein angenehmes Klima im Innenraum möglich. Für Werkstätten ist der richtige Umgang mit Kältemitteln essenziell, da Fehler nicht nur kostspielige Schäden, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Unterschiedliche Kältemittel und ihre Eigenschaften
In Fahrzeugen kommen heute hauptsächlich zwei Kältemittel zum Einsatz:
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R134a: Lange Zeit der Standard, noch in vielen Fahrzeugen in Betrieb, jedoch mit höherem Treibhauspotenzial.
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R1234yf: Der aktuelle Standard bei Neufahrzeugen, deutlich klimafreundlicher und gesetzlich vorgeschrieben.
Die richtige Wahl hängt vom Fahrzeugmodell und Baujahr ab. Ein falsches Kältemittel kann die gesamte Anlage beschädigen.
Gesetzliche Vorgaben in der Schweiz
Der Umgang mit Kältemitteln ist in der Schweiz klar geregelt. Werkstätten dürfen nur geschultes Personal einsetzen, das über die entsprechende Sachkunde verfügt. Zudem muss das Befüllen und Rückgewinnen der Kältemittel mit zertifizierten Geräten erfolgen. Die Einhaltung dieser Vorgaben schützt nicht nur die Umwelt, sondern bewahrt Werkstätten vor hohen Bussen.
Serviceintervalle und Praxisempfehlungen
Klimaanlagen verlieren pro Jahr bis zu zehn Prozent ihres Kältemittels. Ein regelmässiger Klimaservice sichert die volle Leistung und beugt Schäden vor. Empfohlen wird eine Überprüfung alle zwei Jahre oder bei nachlassender Kühlleistung. Dabei sollten auch Trockner, Dichtungen und Ölstand im Klimakompressor kontrolliert werden.
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